Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wurden im Angebot für das jeweilige Projekt keine Ausnahmen definiert, gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausnahmslos. 

Stand: 04. Mai 2025 – Revision 1 (04. Mai 2025)

Wichtiger Hinweis
Diese AGB gelten ausschließlich, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
Gesetzliche Verbraucherrechte (§§ 1–3 KSchG, FAGG u. a.) bleiben stets unberührt.


1  Geltungsbereich und Vertragsumfang

  1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen Raphix IT Solutions, Einzelunternehmen, Vassacher Straße  32, 9500  Villach („Auftragnehmer“), und ihren Kunden („Auftraggeber“).
  2. Einkaufs‑ beziehungsweise Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihre Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  3. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2  Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E‑Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  2. Verbraucher erhalten nach Fernabsatzgeschäften eine Vertragsbestätigung gemäß § 5 FAGG sowie die Widerrufsbelehrung (Anlage 1).

3  Leistungsumfang, Barrierefreiheit und Mitwirkung

  1. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Konzept, Programmierung, Hosting, Wartung) ergibt sich aus dem Angebot, Pflichtenheft oder der Statement of Work (SOW).
  2. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Zugänge, Testdaten und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand hieraus gehen zu seinen Lasten.
  3. Barrierefreiheit: Der Auftragnehmer setzt Web‑ oder Softwareprojekte, die dem Web‑Barrierefreiheits‑Gesetz (WZG/EAA) unterliegen, nach Maßgabe der gesetzlichen Mindeststandards um. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
  4. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss gelten als Change Requests und werden schriftlich dokumentiert, bewertet (Aufwand, Termin, Kosten) und erst nach schriftlicher Freigabe ausgeführt.

4  Preise und Nebenkosten

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, ab Geschäftssitz des Auftragnehmers.
  2. Zusatzleistungen (Schulungen, Reisekosten, Datenträger, Versand, Versicherungen etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. geltender Preisliste verrechnet; Weg‑ und Reisezeiten zählen als Arbeitszeit.

5  Termine und Teillieferungen

  1. Termine sind verbindlich nur, wenn sie als Fixtermin schriftlich vereinbart sind.
  2. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die fristgerechte Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. § 3 Z 2).
  3. Der Auftragnehmer darf Teillieferungen durchführen und anteilige Teilrechnungen legen.
  4. Ereignisse höherer Gewalt (Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Cyber‑Angriffe u. Ä.) verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.

6  Zahlung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß §  456 UGB (unternehmerisch) bzw. 4 % p. a. (§ 1000 ABGB, Verbraucher). Nach erfolgloser Mahnung mit 14‑tägiger Nachfrist kann der Auftragnehmer Leistungen aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Ratenzahlung: Gerät der Auftraggeber mit zwei Raten in Verzug und bleibt eine 14‑tägige Nachfrist erfolglos, tritt Terminverlust ein.
  4. Der Auftraggeber ist berechtigt, angemessene Zahlungen in Höhe des mutmaßlichen Behebungsaufwandes zurückzuhalten, soweit behauptete Mängel die Funktions‑ oder Nutzbarkeit wesentlich beeinträchtigen.

7  Abnahme, Gewährleistung und Wartung

  1. Abnahmeverfahren
    1. Bei Individualsoftware führt der Auftragnehmer eine Funktions‑ und Abnahmedokumentation mit objektiven Prüfkriterien.
    2. Der Auftraggeber prüft die Lieferung innerhalb von 30 Kalendertagen („Abnahmefrist“) und meldet wesentliche Mängel schriftlich. Bleibt eine solche Meldung aus, gilt die Leistung als abgenommen; Einsatz im Produktivbetrieb gilt jedenfalls als Abnahme.
  2. Gewährleistung
    • Verbraucher: 24 Monate ab Abnahme.
    • Unternehmer: 12 Monate ab Abnahme; die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
  3. Verbesserung (Nachbesserung) hat Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung; zwei Verbesserungsversuche sind zumutbar.
  4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen vornehmen und der Mangel kausal darauf beruht.
  5. Support‑ und Wartungsleistungen sind nicht Teil der Gewährleistung und werden in separaten Vereinbarungen geregelt.

8  Urheber‑ und Nutzungsrechte

  1. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Urheber‑, Verwertungs‑ und sonstige Rechte beim Auftragnehmer.
  2. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Leistung für die im Vertrag festgelegte Nutzer‑ bzw. Hardwareanzahl. Erweiterungen oder Unterlizenzen bedürfen einer schriftlichen Ergänzungsvereinbarung.
  3. Der Auftragnehmer darf das fertiggestellte Werk samt Logo und Kurzbeschreibung als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
  4. Für Drittsoftware gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers; der Auftraggeber erklärt, diese zur Kenntnis genommen zu haben.

9  Haftung und Versicherung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden; bei Personenschäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht (z. B. Produkt‑HaftG, DSGVO) entgegensteht.
  4. Die Haftungssumme ist pro Schadensfall auf die Auftragssumme, bei vereinbarter Datensicherung auf 10 % der Auftragssumme, höchstens 15 000 Euro, begrenzt.
  5. Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs‑ und Vermögensschaden‑Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250  000  Euro je Schadensfall.

10  Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien behandeln alle nicht allgemein bekannten Informationen streng vertraulich.
  2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit DSGVO und DSG; Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
  3. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Hosting, Wartung u. a.), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO.

11  Datensicherung

Eine Datensicherung erfolgt nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Ohne Vereinbarung obliegt die regelmäßige Sicherung ausschließlich dem Auftraggeber.


12  Loyalität und Mitarbeiterabwerbung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des Projekts und zwölf Monate danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß schuldet er eine vertragliche Pönale in Höhe eines vollen Jahresbruttogehalts des betreffenden Mitarbeiters; das richterliche Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB) bleibt unberührt.


13  Rücktritt, Storno und Widerruf

  1. Gerät der Auftragnehmer ausschließlich aus grobem Verschulden in Lieferverzug, kann der Auftraggeber nach schriftlicher Nachfrist (mindestens 14 Tage, eingeschriebener Brief) vom Vertrag zurücktreten.

  2. Storno durch den Auftraggeber erfordert Schriftform und Zustimmung des Auftragnehmers. Die Stornogebühr beträgt – abhängig vom Projektfortschritt –

    Projektfortschritt Stornogebühr
    bis 25 % 10 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes
    26 – 75 % 20 % „ “
    über 75 % 30 % „ “
  3. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein 14‑tägiges Widerrufsrecht (Anlage 1). Innerhalb dieser Frist wird keine Stornogebühr fällig.

  4. Höhere Gewalt berechtigt beide Parteien, Termine anzupassen oder – nach erfolgloser Verhandlungsphase von 30 Tagen – vom Vertrag zurückzutreten.


14  Laufzeit und Kündigung

  1. Werkverträge enden mit erfolgreicher Abnahme.
  2. Dienst‑ und Wartungsverträge können von beiden Parteien mit 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

15  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.


16  Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Für Klagen des Auftragnehmers ist Gerichtsstand Graz; für Klagen des Verbrauchers dessen Wohnsitzgericht (§ 14 KSchG).


17  Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform; E‑Mail genügt. Individuell vereinbarte Vertragsbestandteile gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.


Raphix IT Solutions, Villach, 04. Mai 2025


Anlage 1: Widerrufsbelehrung (Verbraucher)

(Die nachfolgende Belehrung gilt nur für Verbraucher im Sinn des KSchG, die den Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln schließen.)

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Raphix IT Solutions, Vassacher Straße 32, 9500 Villach, E‑Mail: office@raphix.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entspricht.

(Ende der Widerrufsbelehrung)